Site-Service Urheberrecht von Bildern
Fotos
In manchen Fällen sind die Bilder von anderen Urheberrechtsinhabern an das Bildungszentrum für Hyperkinetik lizenziert. Daher kann keine Berechtigung gegeben werden, die Bilder kommerziell und nicht komerziell zu verwenden. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Urheberrechtsinhaber. Nach diesem können Sie sich gerne bei uns erkundigen.
Screenshots
Gerne können Sie Screen Shots unserer Softwareprodukte oder von Multimedia-Elementen erstellen. Diese dürfen in Werbung, auf Produktverpackungen, in Multimedia-Elementen, in Videobändern, in Internet-Präsentationen, in Filmen, Fernsehsendungen und in Werbung sowie in Büchern verwenden, solange
bei der Verwendung folgende Regeln eingehalten werden:
- Durch die Nutzung darf kein abwertender und/oder falscher Eindruch über das Produkt und/oder das Bildungszentrum für Hyperkinetik, die BZH Group und/oder BZH Software entstehen.
- SplashScreens dürfen nur in Ausbildungsmaterialien, jedoch nicht in Marketing- oder Werbemaßnahmen verwendet werden.
- Sie dürfen den ScreenShot auf Ihre Bedürfnisse anpassen, jedoch müssen die Texte und/oder Bilder auf diesem unverändert bleiben.
- ScreenShots dürfen nicht das auffälligste Element Ihrer Publikation und/oder Werbung, etc. sein. Außerdem beachten Sie bitte, dass der ScreenShot nicht mehr als 10% ausmachen sollte.
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Bei der Verwedung von Marken- und/oder Warenzeichen beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise dazu unter den
Nutzungshinweisen
und die Allgemeinen Hinweise. In einer Fußnote muss erwähnt werden, dass das Bildungszentrum für Hyperkinetik Inhaber der Marke ist.
- Bitte setzen Sie einen Urheberrechtsvermerk unter den ScreenShot. Dieser sollte lauten "Nachdruck mit freundlicher Genemigung des Bildungszentrums für Hyperkinetik". Falls es ein ScreenShot eines Softwareproduktes ist, hängen Sie an "Bildungszentrums für Hyperkinetik" bitte noch ein "Software" an.
Für weitere Hinweise im Bezug auf die Benutzung von ScreenShots können Sie uns gerne kontaktieren. |